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VG Hamburg, 24.04.2020 - 7 K 713/19 |
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- OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 34/10
Bestattungspflicht; Berücksichtigung zerrütteter Familienverhältnisse
Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2020 - 7 K 713/19
Hierbei handelt es sich um eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Leistungsbescheides, mit dem der Pflichtige zur Erstattung der Kosten herangezogen wird (OVG Hamburg, Urt. v. 26.5.2010, 5 Bf 34/10, juris Rn. 21).Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt (OVG Hamburg, Urt. v. 26.5.2010, 5 Bf 34/10, juris Rn. 23-28):.
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2020 - 7 K 713/19
Dem hat sich das für Streitfälle im Zusammenhang mit § 74 SGB XII zuständige Bundessozialgericht angeschlossen (Urt. v. 29.9.2009, FamRZ 2010, 292, 293, Rn. 16): Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verpflichteten seien auch andere Momente zu berücksichtigen; deshalb könnten auch Umstände eine Rolle spielen, die als solche im Allgemeinen sozialhilferechtlich unbeachtlich seien. - BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, …
Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2020 - 7 K 713/19
Zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 15 BSHG hatte schon das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 29.1.2004, NJW 2004, 1969, 1970) entschieden, dass der Begriff der Zumutbarkeit nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls ausfüllungsbedürftig sei und bei dessen Auslegung auch Umstände eine Rolle spielen können, die als solche im Allgemeinen sozialhilferechtlich unbeachtlich sind.